Arbeitsgemeinschaft unterfränkischer Wohnungsunternehmen hat neuen Vorsitzenden
Nach der Begrüßung der ca. 40 teilnehmenden Vorstände und Geschäftsführer durch die 1. Bürgermeisterin von Gerolzhofen, Irmgard Krammer erstattete der stellvertretende Vorsitzende Helmut Renner für den Vorstand den Jahresbericht. Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vorsitzenden wurde anschließend Alexander Förster, Geschäftsführer der Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt zum neuen Vorsitzenden der AdW Unterfranken einstimmig gewählt. Weiter wurde Herr Wolfgang Heck, von der Heimathilfe Wohnungsbaugenossenschaft eG zum Vertreter der Genossenschaften im Verbandsrat des Verbandes der bayerischen Wohnungsunternehmen bestimmt. Somit ist der Vorstand der AdW Unterfranken mit Alexander Förster als Vorsitzender, Helmut Renner, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Bad Kissingen mbH als stellvertretender Vorsitzender und Wolfgang Heck, Vorstand der Heimathilfe Wohnungsbaugenossenschaft eG als Kassier wieder vollständig besetzt.
Dieter Stich, von der Wohnungsgenossenschaft Frauenland Würzburg stellte darauf hin, dass in Zusammenarbeit mit der Universität Würzburg entwickelte „Seniorenportal Mainfranken" vor.
Im Anschluss referierte Xaver Kroner, Verbandsdirektor (VdW Bayern) über das Thema Finanzmarktkrise und kein Ende. Die Krise sei erstmals im Jahr 2007 spürbar geworden. Die Ursachen seien jedoch bereits in den Jahren zuvor begründet worden.
Es sei in der derzeitigen Situation richtig, wenn die Zinsen gesenkt werden, um den Konsum zu unterstützen und eine Deflation zu vermeiden. Problematisch könne im Einzelfall das Eingreifen des Staats unter Konkurrenzgesichtspunkten sein.
Auf Nachfrage aus den Reihen des Publikums erklärt Kroner, dass konkrete Auswirkungen der Krise auf die Verbandsunternehmen zurzeit nicht zu verzeichnen seien.
Weiter führte Kroner die Inhalte des neuen bayerischen Modernisierungsprogramms aus, welches zum 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Das Programm wird nochmals gegenüber den KfW-Zinssätzen um 0,75 % im Zins verbilligt. Als Gegenleistung für diesen Fördermehrwert unterliegen die geförderten Wohnungen einer zehnjährigen Belegungsbindung. Dabei gilt für neu zu vermietende Wohnungen für die Dauer von zehn Jahren ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des Artikels 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) nicht übersteigt.
Nach dem gemeinsamen Mittagstisch konnten sich die Vertreter der Wohnungsunternehmen im Rahmen einer kleinen Stadtführung über die bauliche und geschichtliche Entwicklung Gerolzhofens informieren.
...zurück




